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Buchhaltungs- Personalverrechnungs und Unternehmensberatungstätigkeiten
Gültig ab 1. 1. 2024 / sämtliche Preise excl. 20% Umsatzsteuer
Tätigkeiten als Buchhalter gem. BiBuG 2014

für alle Tätigkeiten der unterjährigen Buchhaltung (u.a. Buchungen, Erstellen von Unterlagen, Datenfiles und Auswertungen…) wird

ein Stundensatz (nach Aufwand) von 72,50

Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stundensatz 108,80

verrechnet, wobei jede angefangene ¼ Stunde gezählt wird, keine Buchungszeilengebühr! (Diese Bestimmung gilt für alle in dieser Honorarliste enthaltenen Stundensätze)

Tätigkeiten als Personalverrechner gem. BiBuG 2014

für die monatliche Personalverrechnung ohne Nebenspesen (z.B. Diäten usw.)

wird ein Pauschalsatz (pro Mitarbeiter und Abrechnung) von verrechnet 25,30

Für alle anderen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang (An- und Abmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherung bzw. Erstellung von Lohnzetteln, Aufrollungen, Beratung usw.)

Stundensatz nach Aufwand 72,50
Tätigkeiten als Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation gem. § 94 Z 74 GewO 1994

Wird ein Stundensatz von verrechnet 108,80
Allgemeine Zusatzleistungen

Jahresgrundverwaltungspauschale für die Bereithaltung sämtlicher eingegebener Buchhaltungsdaten in elektronischer Form. Die Datenspeicherung erfolgt automatisch und endet bei Auftragsende. Falls eine Datensicherung über das Auftragsverhältnis hinaus erfolgen soll, muss dies vereinbart werden. Bitte beachten Sie, bei einer Kündigung, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten!

Jahrespauschale 25,00

Barauslagenersatz

Für Porto, Aktkopien u.ä. gem. Anfall