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Jahresgrundverwaltungspauschale für die Bereithaltung sämtlicher eingegebener Buchhaltungsdaten in elektronischer Form. Die Datenspeicherung erfolgt automatisch und endet bei Auftragsende. Falls eine Datensicherung über das Auftragsverhältnis hinaus erfolgen soll, muss dies vereinbart werden. Bitte beachten Sie, bei einer Kündigung, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten!

Jahrespauschale 25,00

Barauslagenersatz

Für Porto, Aktkopien u.ä. gem. Anfall